| 1. |
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Unsere ambulante therapeutische Tätigkeit wird von den Krankenkassen bei Vorlage
einer ärztlichen Verordnung vergütet.
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| 2. |
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Die Intensivbehandlungen sind bei der zuständigen Krankenkasse vor Durchführung
der Behandlung zu beantragen.
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| 3. |
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Bei Antragstellung sind fachärztliche Verordnungen wie auch die Unterlagen des SBBZ-München
über die Intensivmaßnahmen vorzulegen.
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Bei Fragen zu Leistungen und anstehenden Kosten stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.
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